Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (940.20)
INHALT
Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19
- Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck
- 2. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
- § 2 Volkswirtschaftsdepartement
- § 3 Zusammenarbeit mit weiteren Amtsstellen und Abteilungen
- § 4 Beizug von Dritten
- § 5 Datenbekanntgabe an das Volkswirtschaftsdepartement
- § 6 Datenbekanntgabe an das Steueramt
- 3. Missbrauchskontrolle
- § 7 Grundlagen
- § 8 Kontrollinstrumente
- § 9 Meldung des Steueramtes
- 4. Rückforderung
- § 10 Rückforderung von Härtefallmassnahmen und kantonalen Unter -
- § 11 Verzicht auf die Rückforderung von Härtefallbeiträgen und
- § 12 Anwendbares Verfahren
- 5. Schlussbestimmungen
- § 13 Geltungsdauer
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