Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (711.63)
INHALT
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
- Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
- 27. September 2011 (RRB Nr. 2011/2093)
- 1. Der Kanton Solothurn tritt der im Anhang wiedergege benen Interkan-
- 2. Der Kantonsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung ge gebenenfalls nach
- Artikel 7 IVHB zu kündigen.
- 3. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
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