Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Wieseverband, Sitz in Lörrach, betre... (784.740)
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Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Wieseverband, Sitz in Lörrach, betreffend das Durchleitungsrecht für den Abwasserhauptsammler im Gebiet des Schlipf, auf dem rechten Ufergelände der Wiese im Kanton Basel-Stadt (Gemeinde Riehen) und den Anschluss der Kanalisation des rechtsuferigen Wiesegeländes der Gemeinde Riehen, mit Ausnahme der Zollfreien Strasse Lörrach-Weil, an den Abwasserhauptsammler und Reinigung des Abwassers in der Abwasserreinigungsanlage Bändlegrund des Wieseverbandes
- Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Wieseverband, Sitz in Lörrach, betreffend das Durchleitungsrecht für den Abwasserhauptsammler im Gebiet des Schlipf, auf dem rechten Ufergelände der Wiese im Kanton Basel-Stadt (Gemeinde Riehen) und den Anschluss der Kanalisation des rechtsuferigen Wiesegeländes der Gemeinde Riehen, mit Ausnahme der Zollfreien Strasse Lörrach-Weil, an den Abwasserhauptsammler und Reinigung des Abwassers in der Abwasserreinigungsanlage Bändlegrund des Wieseverbandes
- 8.
- 1. Laut Ziff. 1 des Vertrags vom 24. Juli/15. Oktober 1996 gestattet der Kanton dem Wieseverband,
- 2. Die im Anhang zum 1996 abgeschlossenen Vertrag aufgeführten Pläne Nr. 39.014-121, -122, -124,
- 3. Insofern sehen sich der Kanton und der Wieseverband veranlasst, die im Anhang zum 1996 abge-
- 4. Nach dem Willen der beiden Parteien sind im Anhang zum Vertrag von 1996 nunmehr folgende
- 5. Alle weiteren Bestimmungen des Vertrages vom 24. Juli/15. Oktober 1996 werden bestätigt.
- 6. Dieser Nachtrag I wird vierfach ausgefertigt. Jede Partei erhält zwei Exemplare.
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