Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel (423.378.1)
INHALT
Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel
- Regelung der beruflichen Vorsorge für den Diözesanbischofs des Bistums Basel
- 8. November 1994
- 1. Der Beschluss der Diözesankonferenz vom 10. Dezember 1971 betref-
- 2. Für den Diözesanbischof ist folgende BVG-konforme Regelung über die
- 2.1 Sofern möglich und vom neu gewählten Diözesanbischof gewünscht,
- 2.2 Fällt eine Regelung nach Ziffer 2.1. ausser Betracht, ist der gewählte
- 3. Für den emeritierten Diözesanbischof Dr. Otto Wüst gelten die unter
- 4. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Diözesanstände
- 5. Januar 1995 wie folgt ratifiziert:
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