Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. sc. med. (scientiarum medicarum) an der M... (446.365)
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Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. sc. med. (scientiarum medicarum) an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. sc. med. (scientiarum medicarum) an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt die Doktoratsausbildung und Promotion
- §2. Die Doktoratsausbildung umfasst die Dissertation (= schriftliche
- §3. Die Fakultät verleiht für eine bestandene Promotion den Grad
- §4. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zur
- §5. Als Richtwert für die Dauer einer Vollzeitdoktoratsausbildung
- §6. Die Immatrikulationspflicht besteht gemäss § 17 Abs. 3 der Stu-
- §7. Der Promotionsausschuss ist zuständig für alle Doktorate an der
- §9. Innerhalb des ersten Jahres wird zwischen Doktorandin bzw.
- § 4, Abs 5);
- § 10. Die Dissertation ist an einem Institut der Fakultät auszuführen.
- § 12. Die während des Doktorats zu besuchenden Lehr-, Fort- und
- § 13. Die Dissertation muss die Fähigkeit der Doktorandin bzw. des
- § 14. Die Mitglieder des PhD Committees bewerten die Dissertation
- § 15. Die Zulassung zum Doktoratsexamen erfolgt auf schriftlichen
- § 16. Das Doktoratsexamen hat den Zweck, die Fähigkeit der Kandi-
- § 17. Zur Festlegung der Noten ist der folgende Notenschlüssel zu
- § 18. Nach bestandenem Doktoratsexamen vollzieht die bzw. der
- § 19. Nach dem Doktoratsexamen werden die Dissertation, ein
- § 20. Die Kandidatin bzw. der Kandidat ist verpflichtet, die Disserta-
- § 21. Nach der Veröffentlichung der Dissertation wird eine Urkunde
- § 22. Das Promotionsverfahren kann auf Antrag der Kandidatin bzw.
- § 23. Wird vor Aushändigung der Promotionsurkunde festgestellt,
- § 24. In Härtefällen kann die Dekanin bzw. der Dekan begründete
- § 25. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 26. Diese Ordnung gilt für alle Doktorierenden, welche eine Dok-
- § 27. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Februar 2010
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