Ordnung für das Masterstudium «European Studies» an der Philosophisch-Historischen F... (446.920)
INHALT
Ordnung für das Masterstudium «European Studies» an der Philosophisch-Historischen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium «European Studies» an der Philosophisch-Historischen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium in European Studies
- §2. Die Fakultäten verleihen für ein bestandenes Masterstudium ge-
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Für die Zulassung zum Masterstudium wird gemäss § 14 Abs. 2
- §5. Das Masterstudium European Studies beginnt im Herbst-
- §6. Das Masterstudium European Studies umfasst 90 KP mit einer
- §7. Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende KP in den
- §8. Kreditpunkte werden durch studentische Leistungen mit genü-
- §9.
- 6. Februar 2003
- 6. Februar 2003
- § 10. Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen wie Vorlesun-
- § 12. Leistungsüberprüfungen in interaktiven Lehrveranstaltungen
- § 13. Interaktive Lehrveranstaltungen wie Seminare, Übungen oder
- § 14. Zur Masterarbeit ist zugelassen, wer die erforderlichen KP in
- § 16. Die Masterarbeit wird von den verantwortlichen beiden Perso-
- § 17. Nach Abschluss der Prüfungen hat die Kandidatin bzw. der
- § 18. Für Prüfungen gemäss § 8 lit. a gelten die Regeln der jeweils an-
- § 15 bei der Interfakultären Kommission an. Ein Antrag auf Verschie-
- § 19. Falls eine Studentin bzw. ein Student eine Prüfung mit unlaute-
- § 20. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
- § 21. Für ein bestandenes Masterstudium werden folgende Prädikate
- § 22. Wer das Masterstudium gemäss § 7 bestanden hat, erhält eine
- § 23. Die Interfakultäre Kommission besteht aus je zwei von den drei
- § 24. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 25. Diese Studienordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. August
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