Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe... (439.429)
INHALT
Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe II (Schulmusik II)
- Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe II (Schulmusik II)
- §1. Dieses Reglement gilt für die Prüfung von Kandidatinnen und
- §2. Die Prüfungen haben den Zweck, die fachliche und pädagogi-
- §3. Die Prüfungen stehen unter der Leitung des Prüfungsausschus-
- §4. Der Prüfungsausschuss
- §5. Die Prüfung zerfällt in:
- §6.
- 1. Für die Zulassung zur Fachprüfung sind erforderlich:
- 2. Für die Zulassung zur pädagogischen Prüfung ist die Absolvierung
- §7. Die Anmeldung für die Fachprüfung erfolgt schriftlich an das Se-
- §8. Examinatorinnen und Examinatoren sind in der Regel die Aus-
- §9. Die Dauer und der Umfang der Prüfungen für das Lehrdiplom
- § 10. Die Dauer der Teilprüfungen beträgt:
- § 11. Die Prüfungsergebnisse werden durch die Ziffern 6 bis 1 ausge-
- § 12. Über das Prüfungsergebnis in jedem Fach oder Teilfach wird
- § 13. Die Fachprüfung ist nicht bestanden, wenn in zwei Fächern mit
- § 14. Über einzeln abgelegte Teilprüfungen kann der Prüfungsaus-
- § 15. Eine Fachteilprüfung oder eine musikwissenschaftliche Teilprü-
- § 16. Fachprüfungen, die vor andern Instanzen in Basel oder aus-
- § 17. Gegen die Entscheide des Prüfungsausschusses kann nach den
- § 19. Durch dieses Reglement wird das Reglement für die Prüfung
- § 20. Kandidatinnen und Kandidaten, die beim Erlass des vorliegen-
- § 21. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.
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