Ordnung für das Masterstudium in Exercise and Health Sciences (Sport in Prävention u... (446.390)
INHALT
Ordnung für das Masterstudium in Exercise and Health Sciences (Sport in Prävention und Rehabilitation) an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium in Exercise and Health Sciences (Sport in Prävention und Rehabilitation) an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium in Exercise and Health
- §2. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium den
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Die Lehrveranstaltungen sowie die dazugehörenden Leistungs-
- §5. Der Beginn des Masterstudiums ist nur im Wintersemester mög-
- §6. Das Masterstudium Sport in Prävention und Rehabilitation um-
- §7. Das Masterstudium umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstaltun-
- §8. Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte
- §9. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen
- § 10. Studentische Leistungen werden entweder mit bestanden/nicht
- § 12. Die Leistungsüberprüfungen erfolgen semester- oder studien-
- § 13. Leistungsüberprüfungen werden durch folgende Personen ein-
- § 14. Die Masterarbeit wird unter der Verantwortung einer bzw.
- § 15. Nach Abschluss der Prüfungen wird der Kandidatin bzw. dem
- § 16. Studierende müssen sich für die Prüfungen anmelden. Ein An-
- § 17. Falls eine Studentin bzw. ein Student eine Prüfung mit unlaute-
- § 18. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
- § 19. Die Unterrichtskommission des Instituts für Sport und Sport-
- § 20. Die Curriculumskommission besteht aus 8 Mitgliedern.
- § 21. In Härtefällen kann die Dekanin bzw. der Dekan begründete
- § 22. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 23. Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ein Master-
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