Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- u... (925.156)
INHALT
Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil
- Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil
- 23. Oktober 1887
- 28. August 1984
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat betreffend Technikum für
- 2. Das Konkordat wird in der vom Arbeitsausschuss der Landwirtschafts-
- 3. Der erforderliche Kredit von 410000 Franken (Preisstand 1. April 1984)
- 4. Der Kantonsrat ist ermächtigt, die jährlichen Betriebs- und Unterhalts-
- 5. Dieser Beschluss ist dem Volk zu unterbreiten. Er tritt nach dessen
- 6. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.
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