Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes i... (686.7)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung
- Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung
- Artikel 1 Zweck
- Artikel 2 Geltungsbereich
- Artikel 4 Höhe der Beiträge
- Artikel 5 Fürstentum Liechtenstein
- Artikel 7 Schiedsgerichtsbarkeit
- Artikel 8 Schlussbestimmungen
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