Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für ... (410.232)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
- Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
- Art. 3 Ausbildungsgänge, die dieser Vereinbarung unterliegen, erfüllen
- Art. 6 Als Wohnsitzkanton von Schülerinnen und Schülern gilt:
- Art. 12 Der Standortkanton bezeichnet für jede Schule die Zahlstelle.
- Art. 14 Die Kosten der Geschäftsstelle für den Vollzug dieser Vereinba-
- Art. 22 Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der
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