Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assisten... (162.820)
INHALT
Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und der Oberärztinnen und Oberärzte an staatlichen Spitälern und in Dienststellen der kantonalen Verwaltung
- Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und der Oberärztinnen und Oberärzte an staatlichen Spitälern und in Dienststellen der kantonalen Verwaltung
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Anstellende Behörde
- § 3 Voraussetzungen für die Anstellung
- § 4 Entstehung und Dauer des Anstellungsverhältnisses
- § 2 Abs. 1: Jetzige Bezeichnung: Gesundheitsdepartement.
- § 5
- § 6 Verlängerung und Beendigung der Anstellungsverhältnisse
- § 7
- § 8 Lohn
- § 9 Anrechnung von vorangegangener medizinischer Tätigkeit
- § 10
- 1. Juli, so gilt das betreffende Kalenderjahr für den Ansatzaufstieg als erstes Dienstjahr.
- § 7: Jetzige Bezeichnung: Gesundheitsdepartement.
- § 11 Zulagen
- § 12 Nebeneinkünfte
- § 13 Arbeitszeit
- § 14 Weiterbildung und Fortbildung
- § 12 Abs. 1: Verweis redaktionell berichtigt.
- § 13 Abs. 3: Verweise redaktionell berichtigt.
- § 15
- § 16 Ferien und Urlaub
- § 17 Militär- und Zivildienstleistungen
- § 18 Krankheit und Unfall
- § 16: Diese Verordnung ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt die Ferien- und Urlaubsverordnung vom 6. 7. 2004 (SG 162.410).
- § 19 Abs. 1 in der Fassung der RRB vom 18. 12. 2007 (wirksam seit 1.1. 2008).
- § 20 Haftpflicht
- § 21 Spezielle Dienstvorschriften
- § 22 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 23 Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten
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