Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs (423.373.11)
INHALT
Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs
- Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs
- 1. Mitwirkung bei der Bischofswahl
- 1.1. Die Diözesan-Konferenz nimmt die ihr vom Domkapitel nach bisheri-
- 1.2. Die Konferenz führt eine Aussprache über die Kandidaten. Werden
- 1.3. Nach der Aussprache und gegebenenfalls nach der Beratung mit dem
- 1.4. Ein Kandidat gilt als persona minus grata, wenn gegen ihn sechs oder
- 1.5. Das Ergebnis der Verhandlung wird unverzüglich an das Domkapitel
- 1.6. Dritte werden über die Verhandlungen der Diözesan-Konferenz aus-
- 1.7. Der Beschluss der Diözesankonferenz über das Vorgehen bei einer
- 7. September 1989
- 2. Aufhebung von weiteren Beschlüssen
- 2.1. Die Beschlüsse der Diözesankonferenz des Bistums Basel vom 6. Juli
- 3. Inkrafttreten
- 3.1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
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