Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt (410.910)
INHALT
Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt
- § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2 Ziele der auswärtigen Schulanlässe
- § 3 Teilautonomie der Schulen
- § 4 Auswärtige Schulanlässe
- § 5 Schulexkursionen
- § 6 Schulausflüge
- § 7 Projekttage mit auswärtiger Übernachtung
- § 8 Schulkolonien und Schulsportlager
- § 9 Klassenaustausche
- § 10 Praktika (inkl. Landdienst)
- § 11 Abschlussreisen der Volksschule
- § 12 Bildungs- und Studienreisen
- § 13 Orientierung der Schulleitung
- § 14 Bewilligung durch die Schulleitung
- § 15 Orientierung der Erziehungsberechtigten und des Lehrbetriebs
- § 16 Teilnahmeverpflichtung
- § 17 Dispensation und Absenzen
- § 18 Leitungspersonen, begleitende Lehr- und Fachpersonen und Begleitpersonen
- § 19 Durchführung
- § 20 Finanzierung der auswärtigen Schulanlässe
- § 21 Beitragsreduktion für Schulkolonien und Schulsportlager
- § 22 der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) vom 25. November
- § 22 Aufwendungen für die Leitungs- und begleitenden Lehr- und Fachpersonen
- § 23
- § 24 Gültigkeit der bisherigen Erlasse für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule
- § 25 Änderung und Aufhebung anderer Erlasse
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