Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (531.215.11)
INHALT
Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
- Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Grundsatz
- Art. 2 Einfuhrbewilligungspflicht
- Art. 3 Verweigerung und Entzug der GEB
- Art. 4 Aufsicht
- Art. 5 Befreiung von der Vertragspflicht
- Art. 6 Ausmass der Pflichtlager und Anforderungen an die Qualität der eingelagerten Waren
- Art. 7 Zusammenarbeit der Behörden
- Art. 8 Kontrolle
- Art. 9 Regelung strittiger Fälle
- 2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Getreide und Futtermittel ³
- Art. 10 Lagerpflicht
- Art. 11 ⁶ Meldepflichten
- 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 12 Vollzug der Verordnung und Änderung der Anhänge
- Art. 13 Aufhebung anderer Erlasse
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹²
- Zucker
- 1 Zuckerarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 2 Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
- Anhang 2 ¹⁴
- Kaffee
- 1 Kaffeearten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 2 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
- Anhang 3 ¹⁶
- Reis
- 1 Reisarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 2 Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
- Anhang 4 ¹⁸
- Speiseöle und Speisefette
- 1 Öl- und Fettarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 2 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
- Anhang 5 ²⁰
- Getreide und Futtermittel
- 1 Getreidearten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 2 Futtermittel, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
- 3 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
- 3.1 Getreide
- 3.2 Energie- und Proteinträger
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