Neuorganisation der kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen (416.155)
INHALT
Neuorganisation der kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen
- Neuorganisation der kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen
- 1. Die Prüfungsleitung der Kaufmännischen Kreisprüfungskommissionen
- 2. Der Rektor der Kaufmännischen Berufsschule Solothurn und der Rektor
- 3. Die Lehrkräfte, die im Rahmen ihrer Anstellung den vollen Dienstauf-
- 4. Die Sekretariatskapazität an der Kaufmännischen Berufsschule Solo-
- 5. Für die Entschädigung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des
- 6. Der Regierungsratsbeschluss vom 7. Februar 1989 über die Entschädi-
- 7. Dieser Beschluss gilt ab 1. August 1996 und findet erstmals Anwendung
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