Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienisc... (0.360.454.1)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
- Titel I Begriffe und Zielsetzungen der Zusammenarbeit
- Art. 1 Zielsetzungen
- Art. 2 Zuständige Behörden
- Art. 3 Grenzgebiet
- Art. 4 Begriffe
- Titel II Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit
- Art. 5 Bereich der Zusammenarbeit
- Art. 6 Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 7 Zusammenarbeit auf Ersuchen
- Art. 8 Verweigerung der Zusammenarbeit
- Art. 9 Umsetzung der Ersuchen
- Art. 10 Unaufgeforderte Zusammenarbeit
- Titel III Besondere Formen der Polizeizusammenarbeit
- Art. 11 Grenzüberschreitende Observation
- Art. 12 Grenzüberschreitende Nacheile
- Art. 13 Kontrollierte Lieferungen
- Art. 14 Gemeinsame Einsätze
- Art. 15 Entsendung von Verbindungsbeamten
- Art. 16 Zeugenschutz
- Art. 17 Massnahmen bei unmittelbarer Gefahr
- Art. 18 Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
- Art. 19 Unterstützung in Krisen oder bei aussergewöhnlichen Ereignissen
- Art. 20 Flugsicherheitsbegleiter
- Art. 21 Unterstützung bei gemeinsamen Rückführungen und Wegweisungen
- Art. 22 Transit
- Titel IV Direkte Zusammenarbeit im Grenzgebiet
- Art. 23 Gemischter Streifendienst
- Art. 24 Umsetzung des gemischten Streifendienstes
- Art. 25 Grenzüberschreitende Massnahmen im Eisenbahn- und Schiffsve r kehr
- Art. 26 Grenzüberschreitende Geleitschutzdienste
- Titel V Gemeinsames Zentrum
- Art. 27 Organisation
- Art. 28 Datenverwaltung
- Titel VI Datenschutz
- Art. 29 Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Daten und Dok u menten
- Art. 30 Organisatorische Massnahmen
- Titel VII Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen im Hoheitsgebiet der anderen Partei
- Art. 31 Einreise, Ausreise und Aufenthalt
- Art. 32 Uniformen und Dienstwaffen
- Art. 33 Einsatz von Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeugen
- Art. 34 Dienstverhältnisse, Schutz und Unterstützung
- Art. 35 Haftung
- Art. 36 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
- Titel VIII Schlussbestimmungen
- Art. 37 Finanzielle Bestimmungen
- Art. 38 Durchführung des Abkommens
- Art. 39 Verpflichtungen aufgrund weiterer internationaler Abkommen
- Art. 40 Verkehrssprache
- Art. 41 Gemischter Ausschuss, Zusammenkunft von Experten sowie Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten
- Art. 42 Änderungen
- Art. 43 Inkrafttreten und Kündigung
- Unterschriften
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