Verordnung betreffend die Technische Einheit im Eisenbahnwesen (742.141.3)
INHALT
Verordnung betreffend die Technische Einheit im Eisenbahnwesen
- Verordnung betreffend die Technische Einheit im Eisenbahnwesen
- Einziger Artikel
- Technische Einheit im Eisenbahnwesen
- Art. I: Spurweite
- Art. II: Allgemeine Vorschriften für den Übergang von Wagen
- Art. III: Bauart der Wagen
- Art. IV: Zustand der Wagen
- Art. V: Beladung der Güterwagen
- Art. VI: Vorschriften über die Beförderung von Zollgütern und über die Einrichtung der Wagen zur Beförderung von Zollgütern
- Anlage A
- Begrenzungslinie der Transitwagen
- Anlage B
- Doppelschlüssel
- Anlage C
- Zeichen für Achsstand und Abstand der Drehzapfen
- Anlage D
- Zeichen für Wagen mit einstellbaren Achsen
- Anlage E ⁷
- Zeichen für Transitwagen
- Anlage F
- Zeichen für Güterwagen mit Druckluft-Bremseinrichtungen
- Anlage G
- Ladetafel für Teile der Ladungen zwischen den Endachsen oder Drehzapfen
- Anlage H
- Ladetafel für Teile der Ladungen, die über die Endachsen oder Drehzapfen hinausragen
- Anlage J
- Tafel
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