Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (0.311.61)
INHALT
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
- Art. 1 Begriffsbestimmung
- Art. 2 Zweck
- Art. 3 Innerstaatliche Massnahmen zur Verhütung des Terrorismus
- Art. 4 Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus
- Art. 5 Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat
- Art. 6 Anwerbung für terroristische Zwecke
- Art. 7 Ausbildung für terroristische Zwecke
- Art. 8 Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat
- Art. 9 Ergänzende Straftatbestände
- Art. 10 Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Art. 11 Sanktionen und Massnahmen
- Art. 12 Bedingungen und Garantien
- Art. 13 Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus
- Art. 14 Gerichtsbarkeit
- Art. 15 Ermittlungspflicht
- Art. 16 Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens
- Art. 17 Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen
- Art. 18 Auslieferung oder Strafverfolgung
- Art. 19 Auslieferung
- Art. 20 Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten
- Art. 21 Diskriminierungsklausel
- Art. 22 Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen
- Art. 23 Unterzeichnung und Inkrafttreten
- Art. 24 Beitritt zum Übereinkommen
- Art. 25 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 26 Wirkungen des Übereinkommens
- Art. 27 Änderungen des Übereinkommens
- Art. 28 Überarbeitung des Anhangs
- Art. 29 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 30 Konsultationsrunde der Vertragsparteien
- Art. 31 Kündigung
- Art. 32 Notifikation
- Unterschriften
- Anhang
- Geltungsbereich am 21. Juni 2021
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