Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (412.105.1)
INHALT
Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB)
- Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (V-NQR-BB)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- 2. Abschnitt: Qualifikationsrahmen, Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze
- Art. 3 Qualifikationsrahmen
- Art. 4 Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze
- Art. 5 Abgabe der Zeugniserläuterungen und der Diplomzusätze
- Art. 6 Einstufung der Berufsbildungsabschlüsse und Grundlagendokumente
- Art. 7 Verfahren
- Art. 8 Verzeichnis
- 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 9 Einstufung der Abschlüsse
- Art. 10 Übergangsbestimmung zur Abgabe von Zeugniserläuterungen für Abschlüsse vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- Art. 11 Übergangsbestimmungen zur Abgabe von Diplomzusätzen für Abschlüsse der höheren Berufsbildung vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- Art. 12 Übergangsbestimmungen zur Abgabe von Diplomzusätzen für eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Diplome für Berufsbildungsverantwortliche vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- Art. 13 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung
- Anhang 2
- Zeugniserläuterung
- Diplomzusatz
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