Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüt... (520.312)
INHALT
Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüterschutz zuständigem Personal (VKKP)
- Verordnung des VBS über die Kennzeichnung von Kulturgütern und von für den Kulturgüterschutz zuständigem Personal (VKKP)
- Art. 1 Vorgaben zur Herstellung der Schilder
- Art. 2 Abgabe und Unterhalt der Schilder
- Art. 3 Kennzeichnung von Kulturgütern
- Art. 4 Kennzeichnung von Kulturgütern in Friedenszeiten
- Art. 5 Anbringen der Schilder
- Art. 6 Genehmigungsurkunden
- Art. 7 Kennzeichnung des Personals
- Art. 8 Abgabe der Ausweise und Armbinden
- Art. 9 Aufhebung anderer Bestimmungen
- Art. 10 Inkrafttreten
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