Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und... (780.115.1)
INHALT
Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF)
- Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 ³ Gegenstand
- Art. 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
- Art. 3 Höhe der Gebühren und Entschädigungen
- Art. 4 Annullation
- Art. 5 Rechnungsstellung
- Art. 6 Zusätzliche Gebühren und Entschädigungen für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit
- Art. 7 ¹² Zusätzliche Gebühren und Entschädigungen für rückwirkende Überwachungsmassnahmen in dringenden Fällen
- Art. 8 Gebühren und Entschädigungen für Testschaltungen
- 2. Abschnitt: Gebühren
- Art. 9 Gebühr für zusätzlich gewünschte Datenträger
- Art. 10 Gebühr für die Verlängerung einer Echtzeitüberwachung
- Art. 11 Gebühr für den Zugriff auf Überwachungsdaten nach Aufhebung oder Ausführung
- Art. 12 Gebühr für die Überprüfung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- Art. 13 Gebühr für nicht aufgeführte Dienstleistungen
- Art. 14 Gebühr für Benutzerkonten auf dem Verarbeitungssystem
- 3. Abschnitt: Entschädigungen
- Art. 15 Entschädigungsanspruch
- Art. 16 Entschädigungen
- Art. 17 Entschädigungen für nicht aufgeführte Dienstleistungen
- 4. Abschnitt: Kostenübernahme bei unzureichender Mitwirkung bei der Fernmeldeüberwachung
- Art. 18 Fälle der Kostenübernahme
- Art. 19 Festlegung des Betrags
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 20 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 21 Übergangsbestimmungen
- Art. 22 Inkrafttreten
- Anhang ²¹
- Gebühren und Entschädigungen inklusive Mehrwertsteuer
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