Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Be... (172.018) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern
- Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern
 - Art. 1 ³ Gegenstand
 - Art. 2 Zuständigkeit der einzelnen Bundesstellen
 - Art. 3 Zusammenarbeit der verschiedenen Bundesstellen
 - Art. 4 Gesamtkonzeption
 - Art. 5 Budgetierung, Verwaltung und Kontrolle der Mittel
 - Art. 6 Finanzkompetenzen
 - Art. 7 Kostenüberschreitungen
 - Art. 8 Änderungen
 - Art. 9 Form der Beschlüsse
 - Art. 10 Ermächtigung
 - Art. 11 Vollzug
 - Art. 12 Kontrolle der Verwendung der Mittel
 - Art. 13 Inkrafttreten