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Weisungen für die Sanierung von Hofdüngeranlagen (VIII B/21/5)
CH - GL
22.01.2001
INHALT
Weisungen für die Sanierung von Hofdüngeranlagen
Weisungen für die Sanierung von Hofdüngeranlagen
Art. 3 Häusliche Abwässer Der für das häusliche Abwasser benötigte Stapelraum ist nicht beitrags- berechtigt. Der Abzug erfolgt aufgrund einer gesamtbetrieblichen Beurtei- lung der Hofdüngerlagerkapazitäten. 1
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