Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Re... (0.443.951.8)
INHALT
Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Luxemburg)
- Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg auf dem Gebiet des Films (Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Luxemburg)
- I. Koproduktion
- Art. 1 Begriffe
- Art. 2 Wirkungen
- Art. 3 Verfahren und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
- Art. 4 Anforderungen an die Produktionsunternehmen und die Mitarbeitenden
- Art. 5 Anforderungen betreffend Dreharbeiten
- Art. 6 Beteiligungsverhältnisse
- Art. 7 Finanzielle Koproduktionen
- Art. 8 Gleichgewicht der Koproduktionen
- Art. 9 Rechte am Film
- Art. 10 Hinweis auf Koproduktionen
- Art. 11 Aufteilung der Einnahmen
- Art. 12 Trilaterale Koproduktionen
- II. Filmkooperation
- Art. 13
- III. Gemischte Kommission
- Art. 14
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 15 Inkrafttreten und Kündigung
- Anhang 1
- Durchführungsbestimmungen zu Artikel 3
- Anhang 2
- Unterstützungen aufgrund qualitativer Kriterien in der Schweiz
- Anhang 3
- Unterstützungen aufgrund qualitativer Kriterien im Grossherzogtum Luxemburg
Feedback