Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik... (0.142.111.949)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Art. 2 Geltungsbereich
- Abschnitt I: Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 3 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Abschnitt II: Rückübernahmeverfahren
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 5 Inhalt des Rückübernahmegesuchs
- Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
- Art. 7 Fristen
- Art. 8 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt III: Kosten
- Art. 9 Beförderungskosten
- Abschnitt IV: Datenschutz und Unberührtheitsklausel
- Art. 10 Datenschutz
- Art. 11 Unberührtheitsklausel
- Abschnitt V: Umsetzung und Anwendung
- Art. 12 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
- Art. 13 Umsetzungsbestimmungen
- Abschnitt VI: Schlussbestimmungen
- Art. 14 Änderungen des Abkommens
- Art. 15 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
- Art. 16 Anhänge
- Anhang 1
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 2
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 3
- Rückübernahmegesuch nach Artikel 3 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
- C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
- D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der rückzuführenden Person
- E. Beigefügte Beweismittel
- F. Anmerkungen
- Anhang 4
- Schweizerisches Reisedokument für die Rückübernahme
- Anhang 5
- Botsuanisches Reisedokument für die Rückübernahme
Feedback