Verordnung über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Rohholztransporte (641.811.31)
INHALT
Verordnung über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Rohholztransporte
- Verordnung über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Rohholztransporte
- Art. 1 Rückerstattungsberechtigung
- Art. 2 Rückerstattungsgesuch
- Art. 3 Nachweis
- Art. 4 Inländische Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabeerhebung unterliegen
- Art. 5 Ausländische Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabeerhebung unterliegen
- Art. 6 Fahrzeuge, die der pauschalen Abgabeerhebung unterliegen
- Art. 7 Inkrafttreten
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