Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik... (0.191.111.631)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Ziel und Zweck
- Art. 2 Anwendungsbereich des Abkommens
- Art. 3 Notifikation der Übertragung
- Art. 4 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Pflichten
- Kapitel 2: Konsularischer Schutz
- Art. 5 Grundsätze der Hilfeleistung
- Art. 6 Hilfeleistung im Umgang mit Behörden des Empfangsstaates und bei Freiheitsentzug
- Art. 7 Notdarlehen
- Art. 8 Krisensituationen und Evakuierungsmassnahmen
- Kapitel 3: Administrative Dienstleistungen
- Art. 9 Bestätigungen
- Art. 10 Weitere Dienstleistungen administrativer Natur
- Kapitel 4: Finanzen und Gebühren
- Art. 11 Gebühren für konsularische Dienstleistungen und den ordentlichen Verwaltungsaufwand
- Art. 12 Behandlung des ausserordentlichen Verwaltungsaufwands
- Kapitel 5: Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 13 Einbettung von Konsularpersonal der anderen Vertragspartei in eigenen konsularischen Vertretungen («Embedding»)
- Art. 14 Ausbildung
- Art. 15 Facility Management
- Art. 16 Evaluation
- Kapitel 6: Zuständige Behörden und Gremien
- Art. 17 Einbezug der zuständigen Vertretungen
- Art. 18 Gemischter Ausschuss
- Art. 19 Zuständige Behörden
- Kapitel 7: Schlussbestimmungen
- Art. 20 Anhänge
- Art. 21 Inkrafttreten, Änderung und Kündigung des Abkommens und Verhältnis zum Vorgängerabkommen
- Anhang I
- Konkrete konsularische Aufgaben, für welche die Übertragung ihrer Durchführung möglich ist
- 1. Konsularische Dienstleistungen
- 2. Konsularischer Schutz
- 3. Sozialhilfe
- 4. Krisenmanagement
- 5. Weitere Zusammenarbeit
- Anhang II ⁵
- Liste der Empfangsstaaten, in denen die Übertragung konsularischer Aufgaben wahrgenommen wird
- A) Übernahme durch Österreich
- B) Übernahme durch die Schweiz
Feedback