Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürs... (0.814.515.141)
INHALT
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes
- Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 In Liechtenstein anwendbares schweizerisches Recht
- Art. 3 Grundsatz der Zusammenarbeit
- Art. 4 Anwendung und Änderungen der Vereinbarung
- Art. 5 Abgeltung des Aufwands
- Art. 6 Inkrafttreten und Kündigung
- Unterschriften
- Anlage 1 ²
- Liste der schweizerischen Rechtsvorschriften, die nach Art. 2 der Vereinbarung in Liechtenstein anwendbar sind
- Anlage 2 ³
- Zuständige Behörden im Fürstentum Liechtenstein nach Art. 3 der Vereinbarung
- Anlage 3 ⁴
- Zuständige Behörden und Fachstellen in der Schweiz und Zusammenarbeit bei der Durchführung der Vereinbarung nach Art. 3 der Vereinbarung
- 1. Zuständige Behörden und Fachstellen in der Schweiz
- 2. Zusammenarbeit der Behörden bei der Überwachung der Umwelt
- 3. Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen von radiologischen Altlasten
- 4. Zusammenarbeit der Behörden bei der Überwachung der Lebensmittel
- 5. Zusammenarbeit der Behörden bei erhöhten Radonkonzentrationen
- 6. Zusammenarbeit der Behörden und Fachstellen bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen
- 7. Zusammenarbeit der Behörden bei Bewilligungen und Aufsicht in Betrieben der Medizin und Forschung, sowie in Ausbildungsstätten
- 8. Zusammenarbeit bei Bewilligungen und Aufsicht in Industrie- und Gewerbebetrieben
- 9. Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten
- 10. Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Personendosimetrie
- Anlage 4 ⁹
- Abgeltung des Aufwands der schweizerischen Behörden und Fachstellen im Rahmen der Vereinbarung nach Art. 5 der Vereinbarung
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