Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Frei... (433.13)
INHALT
Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Verordnung über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Grundsätze
- Art. 3 Organisation
- Art. 4 Allgemeine Aufnahmebedingungen – Prüfungsfreie Zulassung
- Art. 5 Allgemeine Aufnahmebedingungen – Zulassung mit Prüfung
- Art. 6 Besondere Aufnahmebedingungen
- Art. 7 Aufnahme – Verfahren
- Art. 8 Aufnahme – Inhalt des Gesuchs
- Art. 9 Aufnahmeentscheid
- Art. 10 Rechtsmittel – Einsprache
- Art. 11 Rechtsmittel – Beschwerde
- Art. 12 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 13 Inkrafttreten
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