Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (941.298.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV 1)
- Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV 1)
 - Art. 1 ⁴ Gegenstand
 - Art. 2 Gebührenpflicht
 - Art. 3 Festlegung der Gebühren
 - Art. 3 a ¹¹ Anpassung an die Teuerung
 - Art. 4 Gebührenreduktion bei grösseren Stückzahlen
 - Art. 5 Überzeitzuschlag
 - Art. 6 Auslagen
 - Art. 7 Gebühren für eine nicht erfolgreiche Eichung, Kontrolle oder Nachschau
 - Art. 8 Abgeltungen für die Kantone und das METAS ¹²
 - Art. 9 Vorschuss
 - Art. 10 Rechnungsstellung und Gebührenverfügung
 - Art. 11 Fälligkeit und Verzugszins
 - Art. 12 Verjährung
 - Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 14 Übergangsbestimmung
 - Art. 15 Inkrafttreten
 - Anhang ¹⁶
 - Eich- und Kontrollgebühren
 - A Stundenansatz
 - B Gebühren für die einzelnen Messmittel