Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung (0.812.32)
INHALT
Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
- Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- Unterschriften
- Protokoll zu dem Übereinkommen
- Allgemeine Bestimmungen
- 1. Spezifität
- 2. Wirksamkeit
- 3. Konservierung
- 4. Haltbarkeit und Verfalldatum
- 5. Verteilung und Inhalt jeder Probe
- 6. Aufzeichnungen und Proben
- 7. Versand
- 8. Etiketten, Prospekte und Bescheinigungen
- Muster einer Etikette
- Europarat
- Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
- Muster eines Prospektes
- Europarat
- Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
- Anlage zum Protokoll
- Europarat
- Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
- Geltungsbereich des Übereinkommens am 21. Juni 2006 ³
- Erklärung
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