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Verordnung über Beitragsleistungen an Träger ausserkantonaler Schulen und über die Au... (IV E/8)
CH - GL
31.12.2008
INHALT
Verordnung über Beitragsleistungen an Träger ausserkantonaler Schulen und über die Ausrichtung von Schulgeldbeiträgen
Verordnung über Beitragsleistungen an Träger ausserkantonaler Schulen und über die Ausrichtung von Schulgeldbeiträgen
Art. 3 Beitragshöhe Die Beiträge werden aufgrund der eingereichten Belege ausgerichtet und betragen bei beruflichen Grundbildungsverhältnissen in Vollzeitschulen 1
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