Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer... (957.11)
INHALT
Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
- Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
- Art. 1 Zuständige Behörde
- Art. 2 Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen
- Art. 3 Bewilligung
- Art. 4 Zutrittsverbote oder -beschränkungen für bestimmte Gebiete
- Art. 5 Übergangsrecht
- Art. 6 Inkrafttreten
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