Verordnung über die Militärjustiz (516.41)
INHALT
Verordnung über die Militärjustiz (MJV)
- Verordnung über die Militärjustiz (MJV)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- 2. Abschnitt: Aufgabe
- Art. 3
- 3. Abschnitt: Aufgaben der Oberauditorin oder des Oberauditors
- Art. 4 Oberauditorin oder Oberauditor
- Art. 5 Meldungen an die Oberauditorin oder den Oberauditor
- 4. Abschnitt: Administrative Bestimmungen und Militärdienstpflicht
- Art. 6 Einteilung in die Militärjustiz
- Art. 7 Administrative Unterstellung
- Art. 8 Disziplinarstrafgewalt
- Art. 9 Gradstruktur
- Art. 10 Dauer der Militärdienstpflicht von Justizoffizierinnen und Justizoffizieren
- Art. 11 Beförderungen und Ernennungen
- Art. 12 Freiwillige Dienstleistungen
- Art. 13 Ständige Dienstbereitschaft und Urlaub
- Art. 14 Aufgebot
- Art. 15 Uniform
- Art. 16 Private Verteidigung durch Angehörige der Militärjustiz
- 5. Abschnitt: Organisation der militärischen Strafbehörden
- Art. 17 Strafverfolgungsbehörden
- Art. 18 Ausserordentliche Auditorinnen und Auditoren sowie Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
- Art. 19 Militärgerichte
- Art. 20 Militärappellationsgerichte
- Art. 21 Militärkassationsgericht
- Art. 22 Allgemeiner Dienstbefehl
- 6. Abschnitt: Rechnungswesen
- Art. 23
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 24 Vollzug
- Art. 25 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 26 Übergangsbestimmungen
- Art. 27 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Voraussetzungen für die Ernennung oder die Beförderung der Justizoffizierinnen und Justizoffiziere und der anderen Angehörigen der Militärjustiz
- 1. Justizoffizierinnen und Justizoffiziere
- 2. Untersuchungsrichter-Anwärterinnen und -Anwärter gemäss Anhang 3 Ziffer 5 Buchstabe e
- 3. Übrige Angehörige der Militärjustiz
- Anhang 2
- Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Militärjustiz
- 1. Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, Auditorinnen und Auditoren sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
- 2. Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
- 3. Untersuchungsrichter-Anwärterinnen und -Anwärter
- 4. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Militärjustiz
- Anhang 3
- Gradstruktur für die Angehörigen der Militärjustiz
- Anhang 4
- Subsidiäre Zuständigkeit der Strafbehörden nach Ort der Begehung gemäss Art. 26 Abs. 2 MStP
- Auditorenregion 1, Untersuchungsrichterregion 1, Militärgericht 1
- Auditorenregion 2, Untersuchungsrichterregion 2, Militärgericht 2
- Auditorenregion 3, Untersuchungsrichterregion 3, Militärgericht 3
- Anhang 5
- Bestände der Strafverfolgungsbehörden
- 1. Bestand der Auditorinnen und Auditoren
- 2. Bestand der Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter
- Anhang 6
- Änderung eines anderen Erlasses
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