Änderung und Ergänzung der Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über... (425.132)
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Änderung und Ergänzung der Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über die kirchlichen Verhältnisse in den Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten
- Änderung und Ergänzung der Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn über die kirchlichen Verhältnisse in den Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und Kriegstetten
- 1. Die finanziellen Verhältnisse zwischen dem Kanton Be rn und den
- 1.1 Aetingen-Mühledorf
- 1.1.1 Der Kanton Bern erbringt folgende Leistungen:
- 1.2 Messen Franken
- 1.2.1 Der Kanton Bern erbringt folgende Leistungen:
- 1.2.2 Der Kanton Bern entrichtet weiterhin einen Bes oldungs- und Woh-
- 1.2.3 Der bernische Teil der Kirchgemeinde untersteh t den Bestimm-
- 1.3 Oberwil bei Büren
- 1.3.1 Die Kirchgemeinde entrichtet dem Kanton Bern Be iträge an die
- 1.3.2 Der bernische Teil der Kirchgemeinde untersteh t den Bestimmun-
- 1.4 Solothurn
- 2. Es wird festgestellt, dass über die in Ziffer 1 genannten Verbindlich-
- 3. Der Kanton Bern überweist die in Ziffer 1 Abschni tt 1.1.1 und 1.2.1
- 4. Für den Fall der Bildung einer Evangelisch-Reformie rten Landeskir-
- 4.1 Kirchgemeinden, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche des
- 4.2 Wenn eine oder mehrere Kirchgemeinden der Evangel isch-
- 4.3 Scheiden eine oder mehrere Kirchgemeinden aus dem bernischen
- 4.4 Die verbleibenden Kirchgemeinden bilden weiterhin die Bezirkssy-
- 4.5 Den Vollzug von Abschnitt II dieser Vereinbarung le gen die Regie-
- 4.6 Die Bestimmungen der Übereinkunft vom 23. Dezembe r 1958 über
- 5. Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung des Grossen Rates
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