Ausbildung zum Informatik-Fachmann; Erlass eines kantonalen, vorläufigen Ausbi... (416.353.211.1)
INHALT
Ausbildung zum Informatik-Fachmann; Erlass eines kantonalen, vorläufigen Ausbildungsreglements
- Ausbildung zum Informatik-Fachmann; Erlass eines kantonalen, vorläufigen Ausbildungsreglements
- 1. Das vorläufige Ausbildungs- und Prüfungsreglement für den Beruf des
- 2. Das Reglement hat nur Gültigkeit für Lehrbetriebe im Kanton Solo-
- 3. Die Lehre kann in der Zeit vom 15. Juli bis 16. August 1989 angetreten
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