Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (411.253)
INHALT
Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen; im
- 1. Bereich Sprachen: 30–40%
- 2. Bereich Mathematik und Naturwissenschaften: 20–30%
- 3. Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften: 10–20%
- 4. Bereich Kunst: 5–10%
- Artikel 9 Absatz 7;
Feedback