Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (120.72)
INHALT
Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
- Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
- 1. Kapitel: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Kapitel: Allgemeine Zuständigkeiten
- Art. 2 Aufgaben des Bundesamts für Polizei
- Art. 3 Sicherheitsbeauftragte
- Art. 4 Koordination mit den kantonalen Polizeibehörden
- Art. 5 Verantwortlichkeit von Vorgesetzten und Mitarbeitenden
- 3. Kapitel: Schutz von Personen
- 1. Abschnitt: Personenkreis und Schutzdauer
- Art. 6 Zu schützende Personen im Inland
- Art. 7 Zu schützende Personen im Ausland
- Art. 8 Schutzdauer
- Art. 9 Verlängerung der Schutzdauer
- 2. Abschnitt: Massnahmen
- Art. 10 Gefährdungsbeurteilung
- Art. 11 Anordnung von Schutzmassnahmen
- Art. 12 Personenschutz im Inland
- Art. 13 Personenschutz im Ausland
- Art. 14 Gefährderansprache
- Art. 15 Abgabe von Hilfsmitteln
- 4. Kapitel: Schutz von Gebäuden
- 1. Abschnitt: Zuständigkeiten
- Art. 16 Schutz von Gebäuden des Bundes
- Art. 17 Ausübung des Hausrechts
- Art. 18 Schutz von Privatdomizilen
- 2. Abschnitt: Massnahmen
- Art. 19 Risikoanalyse
- Art. 20 Bauliche und technische Schutzmassnahmen bei Gebäuden des Bundes im Inland
- Art. 21 Organisatorische Schutzmassnahmen bei Gebäuden des Bundes im Inland
- Art. 22 Verzichtserklärung
- Art. 23 Besondere Fälle
- Art. 24 Sofortmassnahmen
- Art. 25 Risikoanalyse und Schutzmassnahmen bei Gebäuden des EDA im Ausland
- Art. 26 Schutzmassnahmen bei Privatdomizilen
- Art. 27 Überprüfung
- Art. 28 Diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen
- Art. 29 Sicherheitsdienst
- Art. 30 Gefährderansprache
- 3. Abschnitt: Videoüberwachung
- Art. 31 Einsatz von Videoüberwachungsgeräten
- Art. 32 Datenschutz
- Art. 33 Sicherstellen und Vernichten der Bildaufzeichnungen
- Art. 34 Bekanntgeben von Bildaufzeichnungen
- 5. Kapitel: Sonstige Zuständigkeiten
- 1. Abschnitt: Alarmzentrale der Bundesverwaltung
- Art. 35 Zuständigkeiten
- Art. 36 Aufgaben
- 2. Abschnitt: Einvernahmezentrum des Bundes
- Art. 37
- 3. Abschnitt: Bundesausweis
- Art. 38
- 6. Kapitel: Informationsbearbeitung
- Art. 39 Informations- und Dokumentationssystem
- Art. 40 Weitergabe der Daten
- Art. 41 Prüfung des Schutzbedarfs und Vernichtung der Daten
- Art. 42 Bearbeitungsreglement
- 7. Kapitel: Aus- und Weiterbildung
- Art. 43 Sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung des Personals von fedpol
- Art. 44 Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten
- Art. 45 Schulung weiterer Personen
- 8. Kapitel: Abgeltung und Kostenverteilung
- 1. Abschnitt: Abgeltung an die Kantone
- Art. 46 Abgeltung für regelmässig wiederkehrende oder dauernde Schutzaufgaben
- Art. 47 Abgeltung für Schutzaufgaben im Ausland
- Art. 48 Abgeltung für Schutzaufgaben bei ausserordentlichen Ereignissen
- Art. 49 Antrag auf Abgeltung bei ausserordentlichen Ereignissen
- Art. 50 Höhe der Abgeltung bei ausserordentlichen Ereignissen
- Art. 51 Interkantonale Polizeieinsätze zugunsten des Bundes
- 2. Abschnitt: Kostenverteilung zwischen Bund und Privaten
- Art. 52 Kosten für Schutzmassnahmen im Rahmen von Privatanlässen
- Art. 53 Kosten für Schutzmassnahmen bei Privatdomizilen
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 54 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 55 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 56 Übergangsbestimmung
- Art. 57 Inkrafttreten
Feedback