Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (120.72) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
- Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung (VSB)
 - 1. Kapitel: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Kapitel: Allgemeine Zuständigkeiten
 - Art. 2 Aufgaben des Bundesamts für Polizei
 - Art. 3 Sicherheitsbeauftragte
 - Art. 4 Koordination mit den kantonalen Polizeibehörden
 - Art. 5 Verantwortlichkeit von Vorgesetzten und Mitarbeitenden
 - 3. Kapitel: Schutz von Personen
 - 1. Abschnitt: Personenkreis und Schutzdauer
 - Art. 6 Zu schützende Personen im Inland
 - Art. 7 Zu schützende Personen im Ausland
 - Art. 8 Schutzdauer
 - Art. 9 Verlängerung der Schutzdauer
 - 2. Abschnitt: Massnahmen
 - Art. 10 Gefährdungsbeurteilung
 - Art. 11 Anordnung von Schutzmassnahmen
 - Art. 12 Personenschutz im Inland
 - Art. 13 Personenschutz im Ausland
 - Art. 14 Gefährderansprache
 - Art. 15 Abgabe von Hilfsmitteln
 - 4. Kapitel: Schutz von Gebäuden
 - 1. Abschnitt: Zuständigkeiten
 - Art. 16 Schutz von Gebäuden des Bundes
 - Art. 17 Ausübung des Hausrechts
 - Art. 18 Schutz von Privatdomizilen
 - 2. Abschnitt: Massnahmen
 - Art. 19 Risikoanalyse
 - Art. 20 Bauliche und technische Schutzmassnahmen bei Gebäuden des Bundes im Inland
 - Art. 21 Organisatorische Schutzmassnahmen bei Gebäuden des Bundes im Inland
 - Art. 22 Verzichtserklärung
 - Art. 23 Besondere Fälle
 - Art. 24 Sofortmassnahmen
 - Art. 25 Risikoanalyse und Schutzmassnahmen bei Gebäuden des EDA im Ausland
 - Art. 26 Schutzmassnahmen bei Privatdomizilen
 - Art. 27 Überprüfung
 - Art. 28 Diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen
 - Art. 29 Sicherheitsdienst
 - Art. 30 Gefährderansprache
 - 3. Abschnitt: Videoüberwachung
 - Art. 31 Einsatz von Videoüberwachungsgeräten
 - Art. 32 Datenschutz
 - Art. 33 Sicherstellen und Vernichten der Bildaufzeichnungen
 - Art. 34 Bekanntgeben von Bildaufzeichnungen
 - 5. Kapitel: Sonstige Zuständigkeiten
 - 1. Abschnitt: Alarmzentrale der Bundesverwaltung
 - Art. 35 Zuständigkeiten
 - Art. 36 Aufgaben
 - 2. Abschnitt: Einvernahmezentrum des Bundes
 - Art. 37
 - 3. Abschnitt: Bundesausweis
 - Art. 38
 - 6. Kapitel: Informationsbearbeitung
 - Art. 39 Informations- und Dokumentationssystem
 - Art. 40 Weitergabe der Daten
 - Art. 41 Prüfung des Schutzbedarfs und Vernichtung der Daten
 - Art. 42 Bearbeitungsreglement
 - 7. Kapitel: Aus- und Weiterbildung
 - Art. 43 Sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung des Personals von fedpol
 - Art. 44 Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten
 - Art. 45 Schulung weiterer Personen
 - 8. Kapitel: Abgeltung und Kostenverteilung
 - 1. Abschnitt: Abgeltung an die Kantone
 - Art. 46 Abgeltung für regelmässig wiederkehrende oder dauernde Schutzaufgaben
 - Art. 47 Abgeltung für Schutzaufgaben im Ausland
 - Art. 48 Abgeltung für Schutzaufgaben bei ausserordentlichen Ereignissen
 - Art. 49 Antrag auf Abgeltung bei ausserordentlichen Ereignissen
 - Art. 50 Höhe der Abgeltung bei ausserordentlichen Ereignissen
 - Art. 51 Interkantonale Polizeieinsätze zugunsten des Bundes
 - 2. Abschnitt: Kostenverteilung zwischen Bund und Privaten
 - Art. 52 Kosten für Schutzmassnahmen im Rahmen von Privatanlässen
 - Art. 53 Kosten für Schutzmassnahmen bei Privatdomizilen
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 54 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 55 Änderung eines anderen Erlasses
 - Art. 56 Übergangsbestimmung
 - Art. 57 Inkrafttreten