Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Lan... (0.747.225.1)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee
- Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee
- I. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Grundsätze
- Art. 2 Aufsicht
- Art. 3 Umweltschutz
- II. Kapitel: Bestimmungen über die Schiffe
- Art. 4 Dokumente und Kennzeichen
- Art. 5 Versicherung
- III. Kapitel: Bestimmungen über die Schiffsführer
- Art. 6
- IV. Kapitel: Bestimmungen über den Schiffsverkehr
- Art. 7
- V. Kapitel: Bestimmungen über die Schifffahrt im regelmässigen Linienverkehr
- Art. 8 Regelmässiger Linienverkehr
- Art. 9 Transportrecht
- Art. 10 ⁵ Konzession
- Art. 11 Schiffspersonal der konzessionierten Unternehmungen
- Art. 12 Fahrpläne
- Art. 13 Beförderung der Vertreter der Aufsichtsbehörden
- VI. Kapitel: Spezielle Bestimmungen über die bewilligungspflichtige Schifffahrt und den bedarfsabhängigen Pendelverkehr
- Art. 14 Bewilligungspflichtige Schifffahrt und bedarfsabhängiger Pendelverkehr
- Art. 15 Kontrollen und Transporte der Aufsichtsbehörden
- VII. Kapitel: Bestimmungen über die Zollkontrolle
- Art. 16
- VIII. Kapitel: Bestimmungen über den Verkehr von Schiffen im Dienste des Staates
- Art. 17
- IX. Kapitel: Gemischte beratende Kommission
- Art. 18
- X. Kapitel: Anwendung des Übereinkommens und des Reglements
- Art. 19
- XI. Kapitel: Schiedsgerichtsklausel
- Art. 20
- XII. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 21 Inkraftsetzung
- Beilage zum Schiedsverfahren
- Internationales Reglement über die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
- Art. 1
- Kapitel 2: Verkehrsvorschriften
- Abschnitt 2.1: Allgemeines
- Art. 2 Schiffsführer
- Art. 3 Pflichten der Besatzung und der übrigen Personen an Bord
- Art. 4 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Art. 5 Verhalten unter besonderen Umständen
- Art. 6 Tragfähigkeit: Personenzahl oder Ladung
- Art. 7 Borddokumente
- Art. 8 Schutz der Schifffahrtszeichen
- Art. 9 Beschädigung von Bauten
- Art. 10 Gewässerschutz
- Art. 11 Schutz gegen schädliche Immissionen
- Art. 12 Rettung und Hilfeleistung
- Art. 13 Festgefahrene oder gesunkene Schiffe
- Art. 14 Entfernen von Schifffahrtshindernissen
- Art. 15 Besondere behördliche Anordnungen
- Art. 16 Überwachung
- Abschnitt 2.2: Kennzeichen der Schiffe und Einsenkungsmarken
- Art. 17 Kennzeichen der Schiffe
- Art. 18 Baukennzeichen
- Art. 19 Einsenkungsmarke
- Abschnitt 2.3: Sichtzeichen der Schiffe
- Art. 20 Allgemeines
- Art. 21 Lichter
- Art. 22 Tafeln, Flaggen und Bälle
- Art. 23 Verbotene Sichtzeichen
- Art. 24 Ersatzlichter
- Art. 25 Lampen und Scheinwerfer
- Art. 26 Nachtbezeichnung der Motorschiffe in Fahrt
- Art. 27 Nachtbezeichnung der Schiffe ohne Maschinenantrieb in Fahrt
- Art. 28 Schiffe im regelmässigen Linienverkehr
- Art. 29 Schiffe beim Stillliegen
- Art. 30 Schutz gegen Wellenschlag und Sogwirkung
- Art. 31 Bezeichnung verankerter Schiffe
- Art. 32 Schiffe der Polizei und von Hilfsdiensten
- Art. 33 Fischereiboote
- Art. 34 Zeichen beim Tauchen
- Abschnitt 2.4: Schallzeichen der Schiffe
- Art. 35 Allgemeines
- Art. 36 Gebrauch der Schallzeichen
- Abschnitt 2.5: Schifffahrtszeichen
- Art. 37 Allgemeines
- Art. 38 Kennzeichnung bestimmter Wasserflächen
- Art. 39 Zufahrten zu Häfen und Landestellen
- Art. 40 Ortungszeichen
- Art. 41 Sturmwarnzeichen
- Abschnitt 2.6.: Regeln für Fahrt und Stillliegen
- Art. 42 Allgemeine Verhaltensregeln
- Art. 43 Besondere Regeln
- Art. 44 Verhalten gegenüber Schiffen der Überwachungsbehörden
- Art. 45 Ausweichpflichtige Schiffe
- Art. 46 Begegnen von Motorschiffen untereinander
- Art. 47 Überholen
- Art. 48 Verhalten von Segelschiffen untereinander
- Art. 49 Verhalten beim Ausweichen
- Art. 50 Verhalten gegenüber Tauchern
- Art. 51 ⁸ Schutz gegen Wellenschlag und Sogwirkung
- Art. 52 Manövrierunfähige Schiffe
- Art. 53 Häfen und Landestellen
- Art. 54 Fahren in der Uferzone
- Art. 55 Fahren mit Wasserskis oder ähnlichen Geräten
- Art. 55 a ⁹ Fahren mit Wassermotorrädern oder ähnlichen Geräten
- Art. 56 Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Art. 57 Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Art. 58 Verwendung von Radar
- Art. 59 Schiffe in Not
- Art. 60 Stillliegen
- Abschnitt 2.7: Besondere Bestimmungen
- Art. 61 Schifffahrt unter der Brücke von Melide und in der Enge von Lavena
- Art. 62 Vorrang in der Enge von Lavena
- Abschnitt 2.8: Zusätzliche Bestimmungen
- 2.8.1: Bewilligungspflichtige Veranstaltungen und Transporte
- Art. 63 Nautische Veranstaltungen
- Art. 64 Sondertransporte
- Art. 65 Transport von Gütern und Abfällen, die eine Wasserverunreinigung verursachen können
- 2.8.2: Regeln für Fischer und Taucher
- Art. 66 Berufsfischer
- Art. 67 Tauchen
- 2.8.3: Fahrgastschiffe
- Art. 68 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- Art. 69 Kreuzen bei unsichtigem Wetter bei Schiffen ohne Radar
- Art. 70 Sicherheit und Ordnung an Bord und auf den Landestellen
- Kapitel 3: Zulassungsbestimmungen
- Abschnitt 3.1: Schiffsführer
- Art. 71 Inhalt des Schiffsführerausweises
- 3.1.1: Internationale und ausländische Dokumente
- Art. 72 ¹⁰ Anerkennung der Dokumente
- Abschnitt 3.2: Schiffe
- Art. 73 Inhalt des Schiffsausweises oder des Immatrikulationsdokumentes
- Kapitel 4: Gewässerschutzbestimmungen
- Art. 74 Baubestimmungen
- Kapitel 5: Anlagen für die Schifffahrt
- Art. 75 Allgemeines
- Art. 76 Abstände
- Kapitel 6: Besondere Bestimmungen
- Art. 77 Ausnahmen
- Art. 78 Übergangsbestimmungen
- Art. 79 Schlussbestimmungen
- Anhang 1
- Sichtzeichen der Schiffe
- Allgemeines
- Anhang 2
- Schallzeichen der Schiffe
- A. Allgemeine Zeichen
- B. Begegnungszeichen
- C. Zeichen für die Einfahrt in und die Ausfahrt aus Häfen
- D. Zeichen bei unsichtigem Wetter
- E. Notzeichen
- Anhang 3
- Schifffahrtszeichen
- Allgemeines
- A. Verbotszeichen ¹²
- B. Gebotszeichen
- C. Zeichen für Einschränkungen
- D. Empfehlende Zeichen
- E. Hinweiszeichen
- F. Zusätzliche Schilder und Anschriften
- G. Kennzeichnung der Untiefen und anderer Hindernisse
- Anhang 4 ¹³
- Internationaler Schiffsführerausweis
- Internationale Dokumente
- Anhang 5
- Lärmmessung an Motorschiffen
- 1. Betriebsbedingungen des Schiffes
- 2. Messgeräte und Einheiten
- 3. Messort
- 4. Störgeräusche und Windeinfluss
- 5. Messstrecke, Aufstellung des Mikrofons
- 6. Anzahl Messungen und massgebender Schallpegel
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