Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (0.111)
INHALT
Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
- Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
- Teil I Einleitung
- Art. 1 Geltungsbereich dieses Übereinkommens
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Nicht in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende internationale Übereinkünfte
- Art. 4 Nichtrückwirkung dieses Übereinkommens
- Art. 5 Gründungsverträge internationaler Organisationen und im Rahmen einer internationalen Organisation angenommene Verträge
- Teil II Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen
- Abschnitt 1 Abschluss von Verträgen
- Art. 6 Vertragsfähigkeit der Staaten
- Art. 7 Vollmacht
- Art. 8 Nachträgliche Bestätigung einer ohne Ermächtigung vorgenommenen Handlung
- Art. 9 Annehmen des Textes
- Art. 10 Festlegung des authentischen Textes
- Art. 11 Arten der Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein
- Art. 12 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Unterzeichnung
- Art. 13 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Austausch der einen Vertrag bildenden Urkunden
- Art. 14 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
- Art. 15 Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, durch Beitritt
- Art. 16 Austausch oder Hinterlegung von Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden
- Art. 17 Zustimmung, durch einen Teil eines Vertrags gebunden zu sein, sowie Wahl zwischen unterschiedlichen Bestimmungen
- Art. 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln
- Abschnitt 2 Vorbehalte
- Art. 19 Anbringen von Vorbehalten
- Art. 20 Annahme von Vorbehalten und Einsprüche gegen Vorbehalte
- Art. 21 Rechtswirkungen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Art. 22 Zurückziehen von Vorbehalten und von Einsprüchen gegen Vorbehalte
- Art. 23 Verfahren bei Vorbehalten
- Abschnitt 3 Inkrafttreten und vorläufige Anwendung von Verträgen
- Art. 24 Inkrafttreten
- Art. 25 Vorläufige Anwendung
- Teil III Einhaltung, Anwendung und Auslegung von Verträgen
- Abschnitt 1 Einhaltung von Verträgen
- Art. 26 Pacta sunt servanda
- Art. 27 Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen
- Abschnitt 2 Anwendung von Verträgen
- Art. 28 Nichtrückwirkung von Verträgen
- Art. 29 Räumlicher Geltungsbereich von Verträgen
- Art. 30 Anwendung aufeinander folgender Verträge über denselben Gegenstand
- Abschnitt 3 Auslegung von Verträgen
- Art. 31 Allgemeine Auslegungsregel
- Art. 32 Ergänzende Auslegungsmittel
- Art. 33 Auslegung von Verträgen mit zwei oder mehr authentischen Sprachen
- Abschnitt 4 Verträge und Drittstaaten
- Art. 34 Allgemeine Regel betreffend Drittstaaten
- Art. 35 Verträge zu Lasten von Drittstaaten
- Art. 36 Verträge zugunsten von Drittstaaten
- Art. 37 Aufhebung oder Änderung der Pflichten oder Rechte von Drittstaaten
- Art. 38 Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden
- Teil IV Änderung und Modifikation von Verträgen
- Art. 39 Allgemeine Regel über die Änderung von Verträgen
- Art. 40 Änderung mehrseitiger Verträge
- Art. 41 Übereinkünfte zur Modifikation mehrseitiger Verträge zwischen einzelnen Vertragsparteien
- Teil V Ungültigkeit, Beendigung und Suspendierung von Verträgen
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 42 Gültigkeit und Weitergeltung von Verträgen
- Art. 43 Pflichten, die das Völkerrecht unabhängig von einem Vertrag auferlegt
- Art. 44 Trennbarkeit von Vertragsbestimmungen
- Art. 45 Verlust des Rechtes, Gründe dafür geltend zu machen, einen Vertrag als ungültig zu erklären, ihn zu beenden, von ihm zurückzutreten oder ihn zu suspendieren
- Abschnitt 2 Ungültigkeit von Verträgen
- Art. 46 Innerstaatliche Bestimmungen über die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen
- Art. 47 Besondere Beschränkungen der Ermächtigung, die Zustimmung eines Staates zum Ausdruck zu bringen
- Art. 48 Irrtum
- Art. 49 Betrug
- Art. 50 Bestechung eines Staatenvertreters
- Art. 51 Zwang gegen einen Staatenvertreter
- Art. 52 Zwang gegen einen Staat durch Androhung oder Anwendung von Gewalt
- Art. 53 Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- Abschnitt 3 Beendigung und Suspendierung von Verträgen
- Art. 54 Beendigung eines Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Art. 55 Abnahme der Zahl der Vertragsparteien eines mehrseitigen Vertrags auf weniger als die für sein Inkrafttreten erforderliche Zahl
- Art. 56 Kündigung eines Vertrags oder Rücktritt von einem Vertrag, der keine Bestimmung über Beendigung, Kündigung oder Rücktritt enthält
- Art. 57 Suspendierung eines Vertrags auf Grund seiner Bestimmungen oder durch Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien
- Art. 58 Suspendierung eines mehrseitigen Vertrags auf Grund einer Übereinkunft zwischen einzelnen Vertragsparteien
- Art. 59 Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags durch Abschluss eines späteren Vertrags
- Art. 60 Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge Vertragsverletzung
- Art. 61 Nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
- Art. 62 Grundlegende Änderung der Umstände
- Art. 63 Abbruch der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen
- Art. 64 Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
- Abschnitt 4 Verfahren
- Art. 65 Verfahren bei Ungültigkeit oder Beendigung eines Vertrags, beim Rücktritt von einem Vertrag oder bei Suspendierung eines Vertrags
- Art. 66 Verfahren zur gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Beilegung oder zum Vergleich
- Art. 67 Urkunden zur Ungültigerklärung oder Beendigung eines Vertrags, zum Rücktritt von einem Vertrag oder zur Suspendierung eines Vertrags
- Art. 68 Rücknahme von Notifikationen und Urkunden nach den Artikeln 65 und 67
- Abschnitt 5 Folgen der Ungültigkeit, der Beendigung oder der Suspendierung eines Vertrags
- Art. 69 Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags
- Art. 70 Folgen der Beendigung eines Vertrags
- Art. 71 Folgen der Ungültigkeit eines Vertrags, der im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht
- Art. 72 Folgen der Suspendierung eines Vertrags
- Teil VI Verschiedene Bestimmungen
- Art. 73 Fälle der Staatennachfolge, der Verantwortlichkeit der Staaten und des Ausbruchs von Feindseligkeiten
- Art. 74 Diplomatische und konsularische Beziehungen und der Abschluss von Verträgen
- Art. 75 Fall eines Angreiferstaats
- Teil VII Verwahrer, Notifikationen, Berichtigungen und Registrierung
- Art. 76 Verwahrer von Verträgen
- Art. 77 Aufgaben des Verwahrers
- Art. 78 Notifikationen und Mitteilungen
- Art. 79 Berichtigung von Fehlern im Text oder in den beglaubigten Abschriften von Verträgen
- Art. 80 Registrierung und Veröffentlichung von Verträgen
- Teil VIII Schlussbestimmungen
- Art. 81 Unterzeichnung
- Art. 82 Ratifikation
- Art. 83 Beitritt
- Art. 84 Inkrafttreten
- Art. 85 Authentische Texte
- Unterschriften
- Anhang
- Geltungsbereich am 8. Mai 2020 ⁴
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