Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (921.552.1)
INHALT
Verordnung über forstliches Vermehrungsgut
- Verordnung über forstliches Vermehrungsgut
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Gewinnung und Verwendung
- Art. 3 Nachgewiesene Herkunft und Herkunftszeugnisse
- Art. 4 Verwendung von Vermehrungsgut
- Art. 5 Nationaler Kataster der Erntebestände
- 3. Abschnitt: Ein- und Ausfuhr
- Art. 6 Amtliches Zeugnis für die Einfuhr
- Art. 7 Verweigerung der Bewilligung nach Artikel 22 WaV
- Art. 8 Warenbuchhaltung der Importeurinnen und Importeure
- Art. 9 Bestätigung der Herkunft für die Ausfuhr
- 4. Abschnitt: Betriebsführung
- Art. 10 Trennung von Vermehrungsgut
- Art. 11 Warenbuchhaltung in Klenganstalten
- Art. 12 Warenbuchhaltung in Forstbaumschulen und Forstgärten
- Art. 13 Kennzeichnung und Verpackung
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 14 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 15 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Waldbäume, deren Vermehrungsgut dieser Verordnung unterliegt
- Anhang 2
- Grundsätze für die Auswahl von Ausgangsmaterial
- A. Bestände
- B. Samenplantagen
- C. Klone
- Anhang 3
- Anforderungen für die Vergleichsprüfungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von «Geprüftem Vermehrungsgut»
- Anhang 4
- Anforderungen an quellengesichertes Vermehrungsgut
- Anhang 5
- Herkunftszeugnis
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