Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (151.31) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)
- Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Abschnitt: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
 - Art. 3 Aufgaben
 - Art. 4 Organisation
 - 3. Abschnitt: Geltendmachung von Rechtsansprüchen und Verhältnismässigkeitsprinzip
 - Art. 5 Beschwerde- und klageberechtigte Organisationen
 - Art. 6 Abwägung der Interessen
 - Art. 7 Massgebliche Kosten
 - 4. Abschnitt: Bauvorschriften des Bundes
 - Art. 8
 - 5. Abschnitt: Dienstleistungen des Bundes
 - Art. 9 Dienstleistungen mit Publikumsverkehr
 - Art. 10 Dienstleistungen im Internet
 - Art. 11 Besondere Massnahmen für Sprach‑, Hör- oder Sehbehinderte
 - 6. Abschnitt: Massnahmen im Bereich des Bundespersonals
 - Art. 12 Anpassung des beruflichen Umfelds
 - Art. 13 Integrationsbeauftragte
 - Art. 14 Begründung einer Nichtanstellung
 - Art. 15 Koordination
 - 7. Abschnitt: Finanzhilfen
 - Art. 16 Besondere Programme für Sprach-, Hör- oder Sehbehinderte
 - Art. 17 Beiträge für Programme zur Integration Behinderter
 - Art. 18 Beiträge für Pilotversuche zur Integration im Erwerbsleben (Art. 17 BehiG)
 - Art. 19 Eigenleistung
 - Art. 20 Einreichung der Gesuche
 - Art. 21 Prüfung der Gesuche
 - Art. 22 Festsetzung der Beiträge
 - Art. 23 Entscheid
 - Art. 24 Überwachung und Berichterstattung
 - Art. 25 Evaluation
 - 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 26 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 27 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹⁴
 - Verzeichnis der nach BehiG beschwerde- und klageberechtigten Behindertenorganisationen
 - Anhang 2
 - Änderung bisherigen Rechts