Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (151.31)
INHALT
Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)
- Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- Art. 3 Aufgaben
- Art. 4 Organisation
- 3. Abschnitt: Geltendmachung von Rechtsansprüchen und Verhältnismässigkeitsprinzip
- Art. 5 Beschwerde- und klageberechtigte Organisationen
- Art. 6 Abwägung der Interessen
- Art. 7 Massgebliche Kosten
- 4. Abschnitt: Bauvorschriften des Bundes
- Art. 8
- 5. Abschnitt: Dienstleistungen des Bundes
- Art. 9 Dienstleistungen mit Publikumsverkehr
- Art. 10 Dienstleistungen im Internet
- Art. 11 Besondere Massnahmen für Sprach‑, Hör- oder Sehbehinderte
- 6. Abschnitt: Massnahmen im Bereich des Bundespersonals
- Art. 12 Anpassung des beruflichen Umfelds
- Art. 13 Integrationsbeauftragte
- Art. 14 Begründung einer Nichtanstellung
- Art. 15 Koordination
- 7. Abschnitt: Finanzhilfen
- Art. 16 Besondere Programme für Sprach-, Hör- oder Sehbehinderte
- Art. 17 Beiträge für Programme zur Integration Behinderter
- Art. 18 Beiträge für Pilotversuche zur Integration im Erwerbsleben (Art. 17 BehiG)
- Art. 19 Eigenleistung
- Art. 20 Einreichung der Gesuche
- Art. 21 Prüfung der Gesuche
- Art. 22 Festsetzung der Beiträge
- Art. 23 Entscheid
- Art. 24 Überwachung und Berichterstattung
- Art. 25 Evaluation
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 26 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 27 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁴
- Verzeichnis der nach BehiG beschwerde- und klageberechtigten Behindertenorganisationen
- Anhang 2
- Änderung bisherigen Rechts
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