Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (941.204)
INHALT
Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung, MeAV)
- Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung, MeAV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Mengenbestimmung
- Art. 4 Mengenangabe
- 2. Kapitel: Offenverkauf
- Art. 5 Abmessen der Menge
- Art. 6 Prüfung der Mengenangabe von teilweise verpackten Waren
- Art. 7 Ort der Mengenangabe
- Art. 7 a ¹³ Blütengemüse in durchsichtiger Schutzfolie
- Art. 8 Abgabe von Waren in Restaurationsbetrieben und an öffentlichen Veranstaltungen
- Art. 9 Mengenangaben an Warenautomaten
- 3. Kapitel: Fertigpackungen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Anforderungen an die Mengenangabe und die Aufschriften
- Art. 10 Mengenangabe nach Art der Ware
- Art. 11 Aufschriften
- Art. 12 Konformitätskennzeichen
- 2. Abschnitt: Anforderungen an die Mengenangabe und die Aufschriften in besonderen Fällen
- Art. 13 Mehrfachpackungen
- Art. 14 Fertigpackungen von Mahlzeiten
- Art. 15 Fertigpackungen von Wein und Spirituosen
- Art. 16 Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
- Art. 17 Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
- Art. 18 Fertigpackungen von Aerosolen
- 3. Abschnitt: Füllmengen von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
- Art. 19 Füllmengen nach Gewicht oder Volumen
- Art. 20 Füllmengen nach Länge oder Fläche
- Art. 21 Füllmengen nach Stückzahl
- Art. 22 Füllmengen von Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
- Art. 23 Füllmengen von Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
- Art. 24 Füllmengen von Fertigpackungen von Waren mit Schwund
- Art. 25 Füllmengen von Fertigpackungen von Aerosolen
- Art. 26 ²⁵ Füllmengen von Gasflaschen mit Flüssiggas
- 4. Abschnitt: Füllmengen von Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- Art. 27
- 4. Kapitel: Massbehältnis-Flaschen
- Art. 28 Begriff
- Art. 29 Kennzeichnung des Volumens
- Art. 30 Genauigkeit
- Art. 31 Aufschriften
- 5. Kapitel: Pflichten der Hersteller, der Importeure und weiterer Personen
- Art. 32 Verantwortliche Personen
- Art. 33 Prüfung der Füllmenge von Fertigpackungen
- 6. Kapitel: Behördliche Kontrollen
- Art. 34 Zuständige Stelle
- Art. 35 Kontrolle von Fertigpackungen und Massbehältnis-Flaschen
- Art. 36 Kontrolle bei öffentlichen Verkaufsstellen
- Art. 37 ³⁰ Gebühren
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 38 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 39 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 40 Übergangsbestimmungen
- Art. 41 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Konformitätskennzeichen
- Anhang 2
- Sonderzeichen für Massbehältnis-Flaschen
- Anhang 3 ³⁹
- Behördliche Kontrolle von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge
- 1 Allgemeines
- 11 Symbole
- 12 Art, Ort und Zeitpunkt der Kontrolle
- 13 Los von Fertigpackungen
- 14 Erhebung der Stichprobe
- 15 Bestimmung der mittleren Tara
- 16 Weitere Prüfung
- 17 Vorgehen bei Ablehnung eines Loses
- 2 Prüfung von Fertigpackungen nach Gewicht oder Volumen
- 21 Allgemeines
- 22 Prüfung der tatsächlichen Füllmenge der einzelnen Fertigpackungen
- 23 Prüfung des Mittelwerts der tatsächlichen Füllmengen der Fertigpackungen
- 3 Prüfung von Fertigpackungen nach Länge, Fläche oder Stückzahl
- 4 Prüfung von Gasflaschen
- 41 Allgemeines
- 42 Prüfung der tatsächlichen Füllmenge der einzelnen Gasflaschen
- 43 Ergebnis der Prüfung
- Anhang 4 ⁴⁰
- Behördliche Kontrolle von Massbehältnis-Flaschen
- 1 Stichprobenentnahme
- 2 Messung des Volumens der Massbehältnis-Flaschen der Stichprobe
- 3 Auswertung der Ergebnisse
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