Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (453.0) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
- Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Geltungsbereich
 - Art. 2 Sendungen
 - 2. Kapitel: Pflichten bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr
 - Art. 3 Bewilligungen und Bescheinigungen des Ausfuhrstaates und des Wiederausfuhrstaates
 - Art. 4 Verantwortung für Dokumente
 - Art. 5 Anmeldung
 - Art. 6 Anmeldepflichtige Personen
 - Art. 7 Erfassung von Daten zur Einfuhr im Informationssystem
 - 2 a . Kapitel: ¹² Pflichten beim öffentlichen Anbieten von Exemplaren geschützter Arten
 - Art. 7 a
 - 3. Kapitel: Bewilligungen
 - 1. Abschnitt: Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Exemplaren von Tier- und Pflanzenarten nach den Anhängen I–III CITES
 - Art. 8 Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen
 - Art. 9 Zusätzliche Voraussetzungen für Einfuhrbewilligungen
 - Art. 10 Zusätzliche Voraussetzungen für Ausfuhr- und Wiederausfuhrbewilligungen
 - Art. 11 Vorerwerb
 - Art. 12 Dauerbewilligungen für die Einfuhr
 - Art. 13 Bescheinigungen des BLV für mehrmalige Grenzübertritte
 - Art. 14 Bescheinigungen ausländischer CITES-Vollzugsbehörden für mehrmalige Grenzübertritte
 - Art. 15 Vereinfachtes Bewilligungsverfahren für die Aus- und Wiederausfuhr
 - 2. Abschnitt: Bewilligungen für die Einfuhr von lebenden Exemplaren nicht domestizierter Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien, die leicht mit Arten nach den Anhängen I–III CITES verwechselt werden können
 - Art. 16
 - 3. Abschnitt: Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr nach dem JSG und dem BGF
 - Art. 17 Gesuche
 - Art. 18 Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von geschützten Exemplaren, die dem JSG unterliegen
 - Art. 19 Bewilligungen für die Einfuhr jagdbarer Exemplare, die dem JSG unterliegen
 - Art. 20 Bewilligungen für die Einfuhr landesfremder Fische und Krebse einschliesslich ihrer Eier
 - 4. Abschnitt: Entzug von Bewilligungen und Bescheinigungen
 - Art. 21
 - 4. Kapitel: Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht
 - Art. 22 Gegenstände zum privaten Gebrauch und Übersiedlungsgut
 - Art. 22 a ²⁹ Souvenirs
 - Art. 23 Austausch zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen
 - Art. 24 Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Inland
 - Art. 25 Anerkennungsverfahren
 - Art. 26 Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Ausland
 - Art. 27 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Arten nach den Anhängen II und III CITES
 - 4 a . Kapitel: ³⁵ Einfuhrverbote
 - Art. 27 a
 - 5. Kapitel: Vollzug
 - 1. Abschnitt: Kontrollen und Massnahmen im Inland
 - Art. 28 ³⁶ Beschlagnahme
 - Art. 28 a ³⁷ Einziehung
 - Art. 28 b ³⁸ Massnahmen bei fehlender Bestandeskontrolle
 - 2. Abschnitt: Kontrollen und Massnahmen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr
 - Art. 29 Aufgaben des BAZG und der vom BLV bezeichneten Stelle
 - Art. 30 ³⁹ Kontrolle der Einfuhrsendungen
 - Art. 31 Kontrolle der Durchfuhrsendungen
 - Art. 32 Kontrolle der Ausfuhrsendungen
 - Art. 33 Zollfreilager und offene Zolllager
 - Art. 34 Beanstandungen
 - Art. 35 ⁴⁰ Rückweisung und Freigabe unter Vorbehalt
 - Art. 36 Beschlagnahme
 - Art. 37 Freigabe
 - Art. 38 Einziehung
 - 3. Abschnitt: Beschlagnahmte und eingezogene Exemplare
 - Art. 39
 - 4. Abschnitt: Vollzugsorganisation
 - Art. 40 BLV
 - Art. 41 Kontrollorgane
 - Art. 42 ⁵³ Fachgremium
 - 6. Kapitel: Gebühren und Kosten
 - Art. 43 Gebühren
 - Art. 44 Kosten für Massnahmen nach Beanstandungen
 - Art. 45 Sicherstellung der Bezahlung
 - 7. Kapitel: Informationssystem
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 46 Betrieb des Informationssystems
 - Art. 47 Zweck des Informationssystems
 - 2. Abschnitt: Inhalt des Informationssystems und Zugriffsrechte
 - Art. 48 Erfassung von Daten im Informationssystem
 - Art. 49 Daten im Zusammenhang mit der Ein- und Durchfuhr
 - Art. 50 Daten im Zusammenhang mit der Aus- und Wiederausfuhr
 - 3. Abschnitt: Elektronische Abwicklung von Gesuchen um Wiederausfuhrbewilligungen
 - Art. 51 Ablauf
 - Art. 52 Zugriff Dritter im Rahmen der Abwicklung von Wiederausfuhrbewilligungen
 - 4. Abschnitt: Datenschutz, Informatiksicherheit, Archivierung und Löschung der Daten
 - Art. 53 Datenschutz
 - Art. 54 ⁵⁸ Rechte der betroffenen Personen
 - Art. 55 Berichtigung von Daten
 - Art. 56 Informatiksicherheit
 - Art. 57 Archivierung und Löschung der Daten
 - 8. Kapitel: Strafbestimmung
 - Art. 58 ⁶³
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 59 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 60 Inkrafttreten
 - Anhang
 - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse