Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (812.214.31)
INHALT
Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)
- Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Integrität
- Art. 3 Vorteile von bescheidenem Wert
- Art. 4 Unterstützungsbeiträge für Forschung, Lehre und Infrastruktur
- Art. 5 Unterstützungsbeiträge für die Weiter- oder Fortbildung von Fachpersonen
- Art. 6 Unterstützungsbeiträge für die Teilnahme an Veranstaltungen zur Weiter- oder Fortbildung von Fachpersonen
- Art. 7 Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen
- Art. 8 Rabatte
- Art. 9 Musterpackungen
- 3. Abschnitt: Transparenz
- Art. 10
- 4. Abschnitt: Kontrolle
- Art. 11
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 12 Änderung anderer Erlasse
- Art. 13 Inkrafttreten
- Anhang
- Änderung anderer Erlasse
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