Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (941.421)
INHALT
Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung, VVSG)
- Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung, VVSG)
- 1. Abschnitt: Zugangsbeschränkungen für private Verwenderinnen
- Art. 1 Begriff der privaten Verwenderin
- Art. 2 Zugangsbeschränkungen
- Art. 3 Ausnahmen von den Zugangsbeschränkungen
- 2. Abschnitt: Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen
- Art. 4 Einreichung des Gesuchs um Erwerbsbewilligung
- Art. 5 Angaben im Gesuch um Erwerbsbewilligung
- Art. 6 Erteilung der Erwerbsbewilligung
- Art. 7 Überprüfung der Erwerbsbewilligung
- Art. 8 Ausnahmebewilligung
- 3. Abschnitt: Ein- und Ausfuhr durch private Verwenderinnen
- Art. 9
- 4. Abschnitt: Bereitstellung auf dem Markt
- Art. 10 Pflichten bei der Abgabe an private Verwenderinnen
- Art. 11 Angaben bei der Erfassung im Vorläuferstoff-Informationssystem
- Art. 12 Information in der Lieferkette
- 5. Abschnitt: Elektronischer Verkehr mit fedpol
- Art. 13 Private Verwenderinnen
- Art. 14 Verkaufsstellen
- 6. Abschnitt: Datenbearbeitung und Informationssystem
- Art. 15 Automatische Zugriffe auf Informationssysteme
- Art. 16 Inhalt des Vorläuferstoff-Informationssystems
- Art. 17 Zugriff auf das Vorläuferstoff-Informationssystem
- Art. 18 Zugriff der Behörden in den Bereichen Waffen und Sprengstoffe
- Art. 19 Zugriff der des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit sowie der Polizei
- Art. 20 Zugriff kantonaler Vollzugsbehörden
- Art. 21 Löschung der Informationen
- 7. Abschnitt: Kontrollen bei den Verkaufsstellen
- Art. 22
- 8. Abschnitt: Gebühren
- Art. 23 Gebühren für Bewilligungen und andere Verfügungen
- Art. 24 Weitere Gebühren
- Art. 25 Festlegung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens
- Art. 26 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
- 9. Abschnitt: Verwaltungsstrafverfahren
- Art. 27 Aussprechen von Verwarnungen
- Art. 28 Verfahrenskosten
- Art. 29 Parteientschädigung und Entschädigung amtlicher Verteidigerinnen und Verteidiger
- 10. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Änderung anderer Erlasse
- Art. 31 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Zugangsstufen für Vorläuferstoffe mit Zugangsbeschränkungen in Abhängigkeit von ihrer Konzentration
- Anhang 2
- Änderung anderer Erlasse
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