Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Ge... (0.172.052.68)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
- Kapitel I Erweiterung des Geltungsbereichs des im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
- Art. 1 Verpflichtungen der Gemeinschaft
- Art. 2 Verpflichtungen der Schweiz
- Kapitel II von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, Dienstleistungen des Schienenverkehrs und bestimmten Unternehmen, die öffentlichen Dienstleistungen erbringen, vergebene Aufträge
- Art. 3 Zielsetzung, Definitionen und Geltungsbereich
- Art. 4 Verfahren zur Vergabe der Aufträge
- Art. 5 Beschwerdeverfahren
- Kapitel III Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 6 Nichtdiskriminierung
- Art. 7 Informationsaustausch
- Art. 8 Überwachungsbehörde
- Art. 9 Dringlichkeitsmassnahmen
- Art. 10 Streitbeilegung
- Art. 11 Gemischter Ausschuss
- Art. 12 Informationstechnologien
- Art. 13 Durchführung des Abkommens
- Art. 14 Überprüfung des Abkommens
- Art. 15 Beziehung zu den WTO-Übereinkommen
- Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 17 Anhänge
- Art. 18 Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Anhang I ¹⁰
- Unter das Abkommen fallende Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
- Anhang I A – Union
- Anhang I B – Schweiz
- Anhang II ¹²
- Unter das Abkommen fallende Anbieter von Dienstleistungen des Schienenverkehrs
- Anhang II A – Union
- Anhang II B – Schweiz
- Anhang III ¹⁶
- Stellen, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind
- Anhang III A – Union
- a) Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- b) Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Gas
- c) Aufsuchung und Gewinnung von Kohle oder anderen Festbrennstoffen
- Anhang III B – Schweiz
- Anhang IV ¹⁹
- Unter das Abkommen fallende private Stellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen
- Anhang IV A – Union
- a) Gewinnung, Fortleitung und Abgabe von Trinkwasser
- b) Erzeugung, Transport und Verteilung von elektrischem Strom
- c) Auftraggeber, die Dienstleistungen im Bereich der städtischen Eisenbahnen, automatischen Systeme, Strassenbahnen, Oberleitungsbusse und Omnibusse oder Kabel erbringen
- d) Auftraggeber im Bereich der Flughafeneinrichtungen
- e) Auftraggeber im Bereich der See- oder Binnenhafen- oder anderen Verkehrsendeinrichtungen
- Anhang IV B – Schweiz
- Anhang V
- Anhang VI
- Dienstleistungen
- Anhang VII
- Bauleistungen
- Anhang VIII
- Schweiz
- Anhang IX
- Anhang IX A – Von der Europäischen Gemeinschaft notifizierte Massnahmen
- Anhang IX B – Von der Schweiz notifizierte Massnahmen
- Anhang X
- Beispiele für Bereiche, die eine solche Diskriminierung darstellen können
- Schlussakte
- Gemeinsame Erklärung zu den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und den Beschwerdeverfahren
- Gemeinsame Erklärung zu den Überwachungsbehörden
- Gemeinsame Erklärung über die Aktualisierung der Anhänge
- Gemeinsame Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen
- Erklärung der Schweiz zum Prinzip der Gegenseitigkeit im Zusammenhang mit der Öffnung der Märkte für Lieferanten und Dienstleistungserbringer der EG auf Ebene der Bezirke und Gemeinden
- Erklärung zur Teilnahme der Schweiz an den Ausschüssen
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