Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft... (0.351.926.81)
INHALT
Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
- Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
- Titel I Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Minder schwere Fälle
- Art. 4 Öffentliche Ordnung
- Art. 5 Übermittlung von Informationen und Beweismitteln
- Art. 6 Vertraulichkeit
- Titel II Amtshilfe
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 7 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
- Art. 8 Geltungsbereich
- Art. 9 Zuständigkeiten
- Art. 10 Verhältnismässigkeit
- Art. 11 Zentrale Dienststellen
- Kapitel 2 Amtshilfe auf Ersuchen
- Art. 12 Auskunftsersuchen
- Art. 13 Überwachungsersuchen
- Art. 14 Zustellung und Übermittlung durch die Post
- Art. 15 Ermittlungsersuchen
- Art. 16 Anwesenheit beauftragter Bediensteter der Behörde der ersuchenden Vertragspartei
- Art. 17 Mitwirkungspflicht
- Art. 18 Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen
- Art. 19 Verwendung der Informationen
- Kapitel 3 Amtshilfe ohne Ersuchen
- Art. 20 Amtshilfe ohne Ersuchen
- Kapitel 4 Besondere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 21 Gemeinsame Massnahmen
- Art. 22 Besondere gemeinsame Ermittlungsteams
- Art. 23 Verbindungsbeamte
- Kapitel 5 Einziehung
- Art. 24 Einziehung
- Titel III Rechtshilfe
- Art. 25 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
- Art. 26 Verfahren, in denen Rechtshilfe auch gewährt wird
- Art. 27 Übermittlung der Ersuchen
- Art. 28 Übermittlung durch die Post
- Art. 29 Vorläufige Massnahmen
- Art. 30 Anwesenheit der Behörden der ersuchenden Vertragspartei
- Art. 31 Durchsuchung und Beschlagnahme
- Art. 32 Ersuchen um Bank- und Finanzauskünfte
- Art. 33 Kontrollierte Lieferungen
- Art. 34 Übergabe im Hinblick auf die Einziehung oder Rückgabe
- Art. 35 Beschleunigung der Rechtshilfe
- Art. 36 Verwendung der Informationen und Beweismittel
- Art. 37 Übermittlung ohne Ersuchen
- Art. 38 Verfahren im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei
- Titel IV Schlussbestimmungen
- Art. 39 Gemischter Ausschuss
- Art. 40 Streitbeilegung
- Art. 41 Gegenseitigkeit
- Art. 42 Änderung
- Art. 43 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 44 Inkrafttreten
- Art. 45 Kündigung
- Art. 46 Zeitlicher Geltungsbereich
- Art. 47 Ausdehnung des Abkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 48 Sprachen
- Unterschriften
- Schlussakte
- Gemeinsame Erklärung über die Geldwäsche ¹¹
- Gemeinsame Erklärung über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Eurojust und, falls möglich, dem Europäischen Justiziellen Netz
- Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen über das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen
- Stand des Ratifikationsprozesses und Stand der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Art. 44 Abs. 3), am 10. Juli 2018 ¹³
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