Verordnung zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrech... (192.121)
INHALT
Verordnung zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatverordnung, V-GSG)
- Verordnung zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatverordnung, V-GSG)
- 1. Kapitel: Gegenstand und Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriff der ständigen Mission oder anderen Vertretung bei zwischenstaatlichen Organisationen
- Art. 3 Begriff der Sondermission
- Art. 4 Begriff der hauptberechtigten Person
- Art. 5 Begriff der Mitglieder des lokalen Personals
- 2. Kapitel: Geltungsbereich der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen
- 1. Abschnitt: Institutionelle Begünstigte
- Art. 6 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 7 Quasizwischenstaatliche Organisationen
- Art. 8 Andere internationale Organe
- 2. Abschnitt: Begünstigte Personen
- Art. 9 Grundsätze
- Art. 10 Geltungsbereich der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 11 Kategorien der begünstigten Personen
- Art. 12 Personen, die in offizieller Eigenschaft für eine quasizwischenstaatliche Organisation tätig sind
- Art. 13 Personen, die in offizieller Eigenschaft für ein anderes internationales Organ tätig sind
- Art. 14 Persönlichkeiten, die ein internationales Mandat ausüben
- Art. 15 Dauer der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, die begünstigten Personen gewährt werden
- 3. Kapitel: Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen
- Art. 16 Einreisebedingungen
- Art. 17 ¹⁵ Aufenthaltsbedingungen
- Art. 18 Arbeitsbedingungen
- Art. 19 Sozialfürsorge
- Art. 20 Zur Begleitung berechtigte Personen
- Art. 21 Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die in offizieller Eigenschaft tätig sind
- Art. 22 Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen, die zur Begleitung der hauptberechtigten Person berechtigt sind
- 4. Kapitel: Modalitäten der Gewährung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 23 Gewährung
- Art. 24 Formen
- 5. Kapitel: Erwerb von Grundstücken für dienstliche Zwecke
- Art. 25 Verfahren
- Art. 26 Entscheid
- 6. Kapitel: Finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen
- Art. 27 Finanzkompetenzen
- Art. 28 Modalitäten der Gewährung
- 7. Kapitel: Internationale Nichtregierungsorganisationen
- Art. 29
- 8. Kapitel: Befugnisse des EDA
- Art. 30
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 31 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 32 Inkrafttreten
- Anhang
- Änderung bisherigen Rechts
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